Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Diana Steigerwald, der Inhaberin von Lektoratsbüro Steigerwald (im Folgenden „die Lektorin“ genannt), und ihrem Auftraggeber (im Folgenden „Autor“ genannt). Mit der Auftragserteilung erkennt der Autor die AGB an. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Probelektorat und Zustandekommen des Vertrages
1. Die Lektorin bietet vor der Auftragsannahme ein kostenloses Probelektorat von fünf Normseiten à 1500 Anschlägen (Zeichen inkl. Leerzeichen) an. Dieses Angebot ist unverbindlich und verpflichtet nicht zu einer Zusammenarbeit. Die Lektorin behält sich jedoch das Recht vor, bestimmte Werke aus inhaltlichen Gründen (z.B. Erotik, Gewaltverherrlichung) sowohl für das Probelektorat als auch für eine Überarbeitung abzulehnen.
2. Je nach Arbeitsaufwand wird die Lektorin sodann ein individuelles, den Bedürfnissen des Autors angepasstes Angebot erstellen, welches die 5 Probeseiten einberechnet. In dem Angebot sind der genaue Umfang der Leistungen, der Preis sowie die Zahlungsvereinbarung enthalten.
Mit Annahme dieses Angebotes (per E-Mail oder per Post) durch den Autor kommt ein Vertrag zwischen den Parteien zustande. Gleichzeitig bestätigt der Autor mit der Annahme, die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen zu haben. Der Autor ist berechtigt, eine Frist zu benennen, binnen derer die Lektorin die Leistung zu erbringen hat.
§ 3 Rücktritt
1. Die Lektorin behält sich das Recht vor, innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des gesamten Manuskripts vom Vertrag zurückzutreten, sollte die Qualität des restlichen Dokuments erheblich von der Qualität der ersten Probeseiten abweichen. Dies gilt insbesondere, falls sich das Manuskript als inhaltlich sexuell anstößig, gewaltverherrlichend, rassistisch oder in sonstiger Weise den ethischen Ansichten der Lektorin zuwiderlaufend herausstellen sollte.
Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich der zunächst geschätzte Arbeitsaufwand als wesentlich höher herausstellt.
Alternativ können sich die Vertragsparteien auf eine erhöhte Vergütung einigen.
1. Weiterhin ist die Lektorin berechtigt, im Falle von höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Lektorin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen. Bereits erbrachte Leistungen sind vom Autor zu vergüten.
2. Der Autor ist berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Die von Seiten der Lektorin bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits erbrachten Leistungen sind vollständig zu vergüten.
§ 4 Kündigung
Der Autor kann den erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Überarbeitung kündigen. Die Lektorin ist in diesem Fall berechtigt, dem Autor die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
§ 5 Vorauszahlung
Die Lektorin ist berechtigt, eine Vorauszahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Diese wird jeweils individuell verhandelt.
§ 6 Vertragsziel
1. Das Ziel der Leistungen ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Autor verursachten Fehler im Ausgangstext und/oder Vorschläge zur Verbesserung von Verständlichkeit und Stil. Jene Vorschläge sind lediglich als Anregung anzusehen, es ist die Entscheidung des Autors, ob diese entsprechend umgesetzt werden sollen. Eine Haftung der Lektorin für aus der Umsetzung resultierende Mängel ist ausgeschlossen.
Der Text des Autors wird je nach Vereinbarung im oben beschriebenen Umfang geprüft. Korrekturen oder Vorschläge werden, wenn nicht anders vereinbart, bei Word-Dokumenten direkt in der Datei mithilfe der Funktion „Änderungen nachverfolgen“ durchgeführt.
2. Die Bearbeitung erfolgt gemäß der im Vertrag getroffenen Absprachen. Das zu überarbeitende Dokument muss der Lektorin zum schriftlich festgesetzten Zeitpunkt vorgelegt werden, da nur so die zeitliche Einhaltung eines ggf. vereinbarten Termins gewährleistet ist.
3. Die Lektorin führt Überarbeitungen nur in digitalem Format durch. Möglich ist die Übersendung in den Formaten: .doc, .docx, .odt, .rtf. Der Autor kann das zu überarbeitende Dokument der Lektorin elektronisch oder per Post (auf CD) zusenden.
Grundlage der Korrekturen ist die aktuelle Ausgabe des Rechtschreib-DUDEN, es sei denn, es ist auf Wunsch des Autors eine veraltete Form zu benutzen. Dies steht im Ermessen des Autors und ist ausdrücklich mit der Lektorin zu vereinbaren.
4. Das Gleiche gilt für vom Autor gewünschte sprachliche Besonderheiten, Verwendung von Fremdwörtern etc. Auch diese müssen gegebenenfalls gesondert mit der Lektorin abgesprochen werden.
5. Sollten sich aufgrund der vorstehend erwähnten Punkte, nämlich der vom Autor ausdrücklich gewünschten Besonderheiten später eventuell negative Rezensionen des Gesamtwerkes ergeben, so übernimmt die Lektorin hierfür keinerlei Haftung. Diese obliegen allein der Verantwortung des Autors.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Autors
1. Die Lektorin hält vor allem bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen regelmäßig Kontakt zum Autor. Der Autor verpflichtet sich, bei der Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein.
2. Der Autor verpflichtet sich mitzuteilen, wofür er den korrigierten Text verwenden will, ob der Text einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch die Lektorin von Bedeutung ist (rechtliche Zwecke z.B.). Für den Fall, dass der Autor den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat der Autor keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Lektorin.
3. Sofern der Autor die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Lektorin bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekanntgeben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern.
4. Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Duden abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Autors.
5. Sofern der Autor diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, die Lektorin habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt. Eine Haftung der Lektorin ist damit ausgeschlossen.
6. Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden.
§ 8 Lieferung
1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des korrigierten Textes sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages, so hat der Autor dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekanntzugeben.
2. Die Lektorin bemüht sich um strikte Einhaltung des ggf. vereinbarten Liefertermins. Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Insofern kann eine Garantie von Seiten der Lektorin nicht gewährt werden. Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, verpflichtet sich die Lektorin, den Autor unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Auch ist sie berechtigt, einen anderen Lektor als Ersatz vorzuschlagen. Der Autor hat im Falle einer von der Lektorin verschuldeten erheblichen Terminüberschreitung das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, sofern das Lieferdatum als wesentlicher Bestandteil des Auftrags festgesetzt wurde; Vergütungsansprüche seitens der Lektorin erlöschen in diesem Fall.
3. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Weg. Auf Wunsch wird das Dokument auch als selbstgebrannte CD versandt. Die Kosten hierfür trägt der Autor. Die Lektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie der Datei anzufertigen und aufzuheben.
4. Die Lektorin haftet nicht für den Versand, die Datenübertragung und evtl. hieraus resultierende Fehler. Der Autor hat die Vollständigkeit der übersandten Texte zu prüfen.
§ 9 Zahlungsbedingungen
1. Die Preise werden individuell in Absprache mit dem Autor festgelegt. Hierbei wird eine Normseite mit 1500 Anschlägen (Zeichen inkl. Leerzeichen) zugrunde gelegt und bereits im Angebot festgesetzt.
2. Die Lektorin ist berechtigt, bei Zahlungsverzug kostenpflichtige Mahnschreiben an den Autor zu versenden. Sollte nach der zweiten Mahnung keine vollständige Zahlung erfolgt sein, wird die Lektorin ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
§ 10 Beanstandungen und Haftung
1. Jede Beanstandung von Seiten des Autors ist spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzugeben. Hierbei hat der Autor die Beanstandung genau zu spezifizieren. Erfolgt innerhalb der Frist von 14 Tagen keine Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen.
2. Schadensersatzansprüche von Seiten des Autors sind ausgeschlossen. Dies bezieht sich auch auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn o.A. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche, die sich auf grammatikalische und orthographische Fehlleistungen (Korrektorat) von Seiten der Lektorin beziehen, jedoch auch nur bis zur Höhe des vereinbarten Honorars. Der prozentuale Anteil an Fehlern, der nicht überschritten werden darf, richtet sich nach Art und Umfang des Werkes und ist gegebenenfalls jeweils individuell mit der Lektorin zu vereinbaren.
3. Eine Haftung der Lektorin im Rahmen des Stillektorats ist ausgeschlossen.
4. Eine Haftung der Lektorin für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg, Dritte) ist ausgeschlossen. In solchen Fällen ist die Lektorin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5. Ferner haftet die Lektorin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Lektorin erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Autor in vollem Umfang.
6. Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
§ 11 Gewährleistung
Der Autor versichert, dass er alleiniger Urheber des zu lektorierenden Werkes ist bzw. er über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt und keine Rechte Dritter beeinträchtig werden. Insofern stellt der Autor die Lektorin von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.
§ 12 Impressumsangaben für den Autor
1. Der Autor ist bei einem Korrektorat, Stillektorat oder Lektorat berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Lektorin im Impressum seines Werks zu erwähnen. Der Name der Lektorin, der Firmenname der Lektorin und/oder die Website der Lektorin dürfen jeweils hinter folgenden Stichworten genannt werden:
(1) bei einem Korrektorat: „Korrektorat“
(2) bei einem Inhaltslektorat: „Inhaltslektorat“
(3) bei einem Stillektorat: „Stillektorat“
(4) bei einem Lektorat: „Lektorat“ oder „Redaktion“
2. Die Lektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das überarbeitete Werk als Referenz auf ihrer Website zu nennen.
§ 13 Vertraulichkeit
1. Die Lektorin behandelt alle Daten streng vertraulich und verwendet sie nur zu Zwecken der vereinbarten Leistungen. Daten werden nur nach schriftlicher Genehmigung des Autors an Dritte weitergegeben. Dies gilt auch über den Auftragszeitraum hinaus auf unbestimmte Zeit.
2. Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form zwischen der Lektorin und dem Autor kann keine vollständige Vertraulichkeit garantiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Unbefugte auf übermittelte Texte in Netzwerken Zugriff nehmen. Die Lektorin übernimmt für solche Zugriffe und deren Folgen keine Haftung.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Lektorin. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Lektorin und Autor gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.